Die unterstützenden Sozialhilfebehörden können daher von den Gesuchstellern eine Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auf dem Rechtsweg verlangen. Verzichtet eine unterstützte Person auf eheliche Unterhaltsbeiträge, obwohl der Ehegatte offensichtlich sol- 2005 Sozialhilfe 299