59 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei ausstehenden KVG-Prämien. - Bei den Leistungen der Gemeinden infolge von Mitteilungen der Versicherer gemäss Art. 90 Abs. 3 KVV handelt es sich um materielle Hilfe im Sinne des SPG (Erw. 1.4.2.3). - Entscheide der Gemeinden über Verweigerung oder Kürzung von materieller Hilfe im Zusammenhang mit den Prämien der obligatorischen Krankenversicherung sind nach § 58 SPG letztinstanzlich beim Verwaltungsgericht anfechtbar (Erw. 1.4.2.3). Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 1. September 2005 in Sachen Kanton A gegen das Bezirksamt Muri.