notwendig erachtet oder ob eine Entlassung in Frage kommt. In diesem Sinne ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. 2005 Sozialhilfe 283 VII. Sozialhilfe 57 Materielle Hilfe. - Berechnung der materiellen Hilfe, wenn der Sozialhilfeempfänger in einem gefestigten Konkubinat lebt. Unzulässigkeit der Gleichstellung mit einem Ehepaar (Bestätigung der Rechtsprechung von AGVE 2003, S. 292 ff.). Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 28. April 2005 in Sachen Einwohnergemeinde A gegen das Bezirksamt Rheinfelden. Aus den Erwägungen