Da im Falle einer sofortigen Entlassung – wie in früheren Fällen – mit einer baldigen Eskalation der Situation und Wiedereinweisung zu rechnen wäre, liegt es im eigenen wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers, die Abklärungen durchzuführen. Das Verwaltungsgericht erachtet es als gerechtfertigt und verhältnismässig, wenn der Beschwerdeführer noch für höchstens drei Wochen in der Klinik Königsfelden zurückbehalten wird, damit die Untersuchungen abgeschlossen und eine allfällige Behandlung eingeleitet werden kann. Das Bezirksamt X. wird spätestens am 16. August 2005 zu entscheiden haben, ob es gestützt auf die Abklärungsergebnisse eine (definitive) Einweisung zur Behandlung als