Angesichts der latenten Aggressivität mit Fremdgefährlichkeit sowie des Umstands, dass dessen Symptomatik nun schon ein Jahr vorliegt und deshalb eine Lösung gefunden werden muss, erweist sich die Durchführung der Untersuchungen nach wie vor als notwendig. Da im Falle einer sofortigen Entlassung – wie in früheren Fällen – mit einer baldigen Eskalation der Situation und Wiedereinweisung zu rechnen wäre, liegt es im eigenen wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers, die Abklärungen durchzuführen.