Eine testpsychologische Untersuchung sei erst nächste Woche möglich. Die Abklärungen seien wichtig, um festzustellen, ob es sich bei den psychotischen Phasen des Beschwerdeführers um drogeninduzierte Zustandsbilder, um eine hirnorganische Schädigung oder um eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis handle, sowie um die geeignete Behandlung zu bestim-