sen. 3.2. Die zuständigen Klinikärzte erklärten anlässlich der heutigen Verhandlung, dass man beim Beschwerdeführer u.a. einen hirnorganischen Abbau vermute. Man habe den Beschwerdeführer zur Untersuchung mittels Elektroenzephalogramm (EEG) sowie zu testpsychologischen Abklärungen angemeldet, nachdem der Drogenentzug abgeschlossen gewesen sei. Die Termine seien bereits festgestanden. Der Beschwerdeführer habe jedoch beide Untersuchungen verweigert. Er sei nach wie vor unterschwellig aggressiv. Im Falle einer Entlassung würde er, wie bis anhin, Schwierigkeiten bekommen und müsste erneut eingewiesen werden.