In ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2005 zu Handen der Vormundschaftsbehörde X. halten die Klinikärzte fest, dass es wichtig sei, zuerst einen stationären Drogenentzug durchzuführen. Anschliessend sei eine Neubeurteilung der psychischen Verfassung sowie der hirnorganischen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers notwendig. In weiterer Zukunft sei eine betreute Wohnform für den Beschwerdeführer unumgänglich. Aufgrund dieser Erkenntnisse lag der Verdacht nahe, dass die psychotischen und verbal-aggressiven Ausbrüche des Beschwerdeführers nicht bzw. nicht nur drogeninduziert, sondern Ausdruck einer psychischen Grunderkrankung sind, die noch festgestellt werden musste.