Die Differentialdiagnose lautete auf hirnorganische Störung (beginnender Korsakow), Persönlichkeitsstörung, beginnende schizophrene Erkrankung, hypomanische Episode. 2.1.6. In seinem Schreiben an das Bezirksamt X. vom 24. Juni 2005 führt der Bezirksarzt-Stellvertreter X. aus, dass die Grunderkrankung beim Beschwerdeführer eine psychotische Störung sei. Zusammen mit dem Drogenkonsum rutsche er immer wieder in eine desolate, Zwangsmassnahmen erfordernde Situation. In ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2005 zu Handen der Vormundschaftsbehörde X. halten die Klinikärzte fest, dass es wichtig sei, zuerst einen stationären Drogenentzug durchzuführen.