In Absprache mit dem Sozialdienst X. wurde der Beschwerdeführer am nächsten Tag wieder aus der Klinik entlassen. 2.1.5. Vor der Einweisung am 27. Juni 2005 war der Beschwerdeführer auf der Fensterbrüstung seiner Wohnung gestanden und hatte erneut herumgeschrieen. Aufgrund der sich häufenden Vorfälle mit Klinikeinweisungen in kurzen zeitlichen Abständen und weil der Beschwerdeführer bisher zu keiner Entzugstherapie bereit war, wurde er vom Bezirksamt X. zur Durchführung eines Drogenentzugs in der Klinik Königsfelden zurückbehalten. Am 4. Juli 2005 entwich der Beschwerdeführer aus der Klinik.