Er wurde am 14. Juni 2005 wieder entlassen. 2.1.4. Die Einweisung am 21. Juni 2005 erfolgte, nachdem der Beschwerdeführer in alkoholisiertem Zustand beim Sozialdienst X. erschienen war und sich verbal aggressiv verhalten und herum gefuchtelt hatte, so dass sich die Angestellten bedroht fühlten. Der Sozialdienst X. meldete, dass der Beschwerdeführer mehrmals täglich bei ihnen aufgetaucht sei und an die Türen gepoltert, geschrien, getobt und Geld verlangt habe. Er habe auch schon Steine geschmissen. In Absprache mit dem Sozialdienst X. wurde der Beschwerdeführer am nächsten Tag wieder aus der Klinik entlassen.