Als er nach seiner letzten Entlassung erneut herumschrie, Passanten beschimpfte und bedrohte, wurde er durch den Bezirksarzt X. mittels fürsorgerischer Freiheitsentziehung in die Klinik Königsfelden eingewiesen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und auf Hinwirken des Bezirksarztes und des Bezirksarzt- Stellvertreters X. bestätigte das Bezirksamt X. mit Verfügung vom 27. Juni 2005 die Einweisung von M.T. in der Klinik Königsfelden zur Durchführung eines Drogenentzugs. Nach Abschluss des Drogenentzugs hob das Bezirksamt X. mit Anschlussverfügung vom 276 Verwaltungsgericht 2005