56 Formelle Voraussetzungen, wenn die Aufrechterhaltung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung gestützt auf einen anderen Schwächezustand erfolgt; Zurückbehaltung in der Anstalt zur Untersuchung nach durchgeführtem Entzug. - Nach Durchführung des Entzugs - im Rahmen einer ordentlichen Einweisung - kann ein Drogensüchtiger (vorläufig) zur Untersuchung 2005 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 275