Eine Rechtsmittelbelehrung war dem unmittelbar nach der Zwangsmedikation ausgestellten Zwangsmassnahmen-Protokoll zu entnehmen. Auch die folgenden Zwangsmedikationen am 14. und 17. August 2005 standen in direktem Zusammenhang mit der Anordnung des stellvertretenden Oberarztes vom 12. August 2005. 2.3. Formell korrekt wäre es gewesen, am 12. August 2005 einen Zwangsmassnahmen-Entscheid (ZM-E) zu erlassen. Die zuständigen Klinikärzte anerkannten dies an der heutigen Verhandlung.