In diesen Fällen bleibt keine Zeit für Formalien wie Anhören des Patienten oder schriftliches Eröffnen der Massnahme in einem formellen Zwangsmassnahmen-Entscheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung (AGVE 2003, S. 142). Die Massnahmen sind jedoch 2005 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 273