I. (…) 2.2. Gemäss § 67 ebis Abs. 4 EGZGB kann auch ein Entscheid der Psychiatrischen Klinik Königsfelden betreffend Zwangsmassnahmen im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung, einschliesslich der nach § 15 PD notfallmässig durchgeführten Zwangsbehandlungen (AGVE 2000, S. 177 f.), mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwaltungsgericht überprüft, ob die Zwangsmassnahme nach Massgabe des Einweisungsgrundes medizinisch indiziert und ob sie verhältnismässig ist.