Gottlieb Iberg, Aus der Praxis der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, in: Schweizerische Juristenzeitung 79/1983, S. 296 f. mit Hinweisen). 4.2.Es stellt sich die Frage, ob die Klinik Königsfelden eine geeignete Anstalt für die Unterbringung des Beschwerdeführers ist, oder ob es eine besser geeignete Institution gibt. Das Verwaltungsgericht stimmt dem zuständigen Oberarzt zu, dass momentan aufgrund der fehlenden Impulskontrolle in Verbindung mit der Wahnsymptomatik des Beschwerdeführers sowie unter Berücksichtigung der Belastung für die Umgebung ein Übertritt in ein offenes Pflegeheim wie z.B. das Altersheim Z. nicht in Frage kommt.