Bis heute gibt es keine Behandlung, die Alzheimer- Demenz heilen oder aufhalten könnte (vgl. Dörner/Plog/Teller/ Wendt, Irren ist menschlich, Lehrbuch der Psychiatrie/ Psychotherapie, Bonn, 2002, S. 417). Der Beschwerdeführer ist aufgrund seiner Vergesslichkeit, wahnhaften Verarbeitung und fehlenden Impulskontrolle fürsorgebedürftig. Diese drei Komponenten verunmöglichen ein selbstständiges Wohnen. Glaubwürdig schilderte die Lebenspartnerin die Abhängigkeit des Beschwerdeführers sowie sein Unvermögen, selbstständig einen Haushalt zu führen.