Für das Verwaltungsgericht steht aufgrund der Krankengeschichte, der ärztlichen Aussagen und des an der heutigen Verhandlung gewonnenen Eindrucks fest, dass trotz adäquater medikamentöser Behandlung des Beschwerdeführers nicht mit einem grossartigen Behandlungserfolg gerechnet werden kann. Alzheimer-De- menz wird durch einen fortschreitenden Verlust von Zellen im Gehirn ausgelöst. Bis heute gibt es keine Behandlung, die Alzheimer- Demenz heilen oder aufhalten könnte (vgl. Dörner/Plog/Teller/ Wendt, Irren ist menschlich, Lehrbuch der Psychiatrie/ Psychotherapie, Bonn, 2002, S. 417).