2.3.2.3. (…) 2.3.2.4. Gemeindeammann Y. berichtete an der heutigen Verhandlung, der Beschwerdeführer habe am 28. Oktober 2005 zwei Mal geäussert, dass er R.S. umbringen wolle. Im Vorfeld sei es bereits zu einer Tätlichkeit gekommen. 2.3.2.5. Der Beschwerdeführer wusste anlässlich der Verhandlung auf sehr viele Fragen keine Antwort zu geben. Zum Beispiel auf die Fragen, welches seine letzte Arbeitsstelle vor der Pensionierung gewesen sei, ob er Vermögen habe, wann seine Scheidung gewesen sei, warum er keinen Kontakt mehr zu seinen Söhnen habe, seit wann er bei R.S. wohne und wie viel Miete er bezahle.