2.2. 2.2.1. Vorliegend ist die Vergabebehörde der Auffassung, beim Angebot der Beschwerdeführerin hätten die Angaben betreffend Selbstdeklaration gefehlt, was zum Ausschluss führen müsse, zumal dies in den Ausschreibungsunterlagen so bekannt gegeben worden sei. Aus der der Vernehmlassung beigelegten Offertkopie der Beschwerdeführerin geht hervor, dass die Seiten 14 bis und mit 22 fehlen. Bei den Seiten 14 - 18 handelt es sich um das Kapitel "6. Allgemeinen Informationen zum Bauvorhaben". Dieses Kapitel diente lediglich zur Information der Anbietenden, welche hier keinerlei Angaben machen mussten. Das Kapitel "7. Selbstdeklaration" umfasst die Seiten 19 - 22.