Selbstdeklaration) von der Submission ausgeschlossen würden, für ungültig erklärt und von der Bewertung ausgeschlossen. Nach Darstellung der Vergabebehörde lag dem Angebot der Beschwerdeführerin die verlangte Selbstdeklaration nicht bei. In der Offerte habe der ganze Vorbeschrieb mit den Seiten 14 bis 22 gefehlt. Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass ihr Angebot unvollständig gewesen sei. Sie macht geltend, die Submissionsunterlagen mit Begleitschreiben am 21. Juli 2005 fristgerecht eingereicht zu haben. Sämtliche geforderten Unterlagen seien mit dem Angebot verschlossen korrekt eingereicht worden, inkl. der Selbstdeklaration.