1. 1.1. Die Vergabestelle hat das Angebot der Beschwerdeführerin gestützt auf § 28 Abs. 1 lit. g SubmD (Verletzung wesentlicher Formvorschriften) sowie die Bestimmungen in den Ausschreibungsunterlagen, wonach unvollständige Offerten bei der Arbeitsvergebung nicht berücksichtigt würden bzw. abgeänderte oder unvollständig ausgefüllte Offerten (Preisangaben, Referenzen und 2005 Submissionen 253