Die Anbieter wurden vielmehr erst zu Beginn des Vorstellungsgesprächs über die Beurteilungskriterien in Kenntnis gesetzt. Der Einwand der Vergabestelle, bei vorgängiger Bekanntgabe der Aufgabenstellung hätten die Anbieter einen unverhältnismässig grossen Vorbereitungsaufwand auf sich nehmen müssen, überzeugt nicht; wer sich in Kenntnis des Zuschlagskriteriums "Vorstellungsgespräch" bewirbt, muss wissen, dass damit 2005 Submissionen 251