zum Ganzen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 11. September 2003 [VB.2003.00116], E. 3b - d). 2.4. Die hier strittige Vergabe umfasst die Gussasphaltarbeiten im Zusammenhang mit der Instandsetzung mehrerer Überführungsbauwerke über die N3 (Überführung Wallweg in Möhlin, Tschüpisweg in Möhlin, Weingartenweg in Eiken, Überführung K 465 in Oeschgen) im Abschnitt Rheinfelden - Frick. Es liegt ein detailliertes Leistungsverzeichnis (mit Beschreibung der Arbeiten und Mengenangaben) vor. Die Beschwerdeführerin weist einzig darauf hin, es handle sich um anspruchsvolle Brückenobjekte, da es um Überführungen für Nationalstrassen gehe.