Die Zulässigkeit der Vergabe aufgrund des niedrigsten Preises hängt nicht von der Art der nachgefragten Leistung, sondern von der Möglichkeit ihrer Standardisierung ab. Nach Sinn und Zweck muss die Standardisierung der Leistung soweit gehen, dass die Vergabestelle auch ohne Verwendung der in § 18 Abs. 2 SubmD genannten weiteren Zuschlagskriterien mit einer ihren Bedürfnissen genügenden Leistung rechnen kann. Für die Standardisierung kommen naturgemäss nur Aspekte in Frage, die - wie Qualität oder Ästhetik - die offerierte Leistung selbst prägen, nicht jedoch unternehmensbezogene Aspekte, wie die Erfahrung oder Lehrlingsausbildung. Der gemeinsame Standard kann dabei die Folge verschie-