SubmD nicht umschrieben. Obschon der Wortlaut ("Güter") dies nahe zu legen scheint, lässt sich eine Beschränkung auf Lieferaufträge über die Beschaffung von beweglichen Gütern im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. b SubmD sachlich nicht rechtfertigen. Die Vergabe ausschliesslich nach dem Preis muss auch bei weitgehend standardisierten Bauarbeiten und bei Dienstleistungen zulässig sein. Die Zulässigkeit der Vergabe aufgrund des niedrigsten Preises hängt nicht von der Art der nachgefragten Leistung, sondern von der Möglichkeit ihrer Standardisierung ab.