Der Zuschlag für weitgehend standardisierte Güter kann ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen (§ 18 Abs. 4 SubmD). Bei der Auswahl und Gewichtung der einzelnen Kriterien steht der Vergabebehörde dabei ein weiter Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreifen darf (AGVE 1998, S. 384; ferner Matthias Hauser, Zuschlagskriterien im Submissionsrecht, in: AJP 2001, S. 1411; Peter Galli / Daniel Lehmann / Peter Rechsteiner, Das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, Zürich 1996, Rz. 464; Peter Gauch, Das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, Ein Beitrag zum neuen Vergaberecht, in: recht 1997, S. 179).