Frist bei der Stelle, für die sie bestimmt sind, einlangen oder für diese bei der schweizerischen Post aufgegeben worden sind (Abs. 1). Sind sie im Ausland aufgegeben worden, gelten sie, wenn sie nicht innerhalb der Frist eingelangt sind, nur dann als rechtzeitig, wenn sie durch ein gleichzeitig aufgegebenes Telegramm angemeldet worden sind. Das SubmD verweist lediglich für den Rechtsschutz auf die allgemeinen kantonalen Verfahrensvorschriften des VRPG, nicht aber für das (erstinstanzliche) Verfügungsverfahren (§ 23 SubmD). Das erstinstanzliche Vergabeverfahren untersteht in erster Linie den spe- 2005 Submissionen 245