2. 2.1. Gemäss § 14 Abs. 1 SubmD müssen die Anbietenden ihre Anträge auf Teilnahme und ihr Angebot schriftlich, vollständig und fristgerecht einreichen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Anträge auf Teilnahme können per Telegramm, Telex oder Telefax eingereicht werden. Alle Eingaben sind bis nach Ablauf der Eingabefrist verschlossen aufzubewahren (§ 15 Abs. 1 SubmD). Verspätet eingelangte Eingaben müssen ausgeschieden und den Anbietenden umgehend zurückgegeben werden (§ 15 Abs. 3 SubmD). Das vorliegende Beschaffungsgeschäft fällt, wie aus der öffentlichen Ausschreibung hervorgeht (Vernehmlassungsbeilage 1), in den Geltungsbereich des GPA. Art. XIII Ziff.