1. Streitig ist im vorliegenden Fall ausschliesslich die Frage, ob das Angebot der Beschwerdeführerin zu Recht als verspätet bei der Vergabebehörde eingetroffen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurde. 1.1. Gemäss Ziff. 9 des Anhangs 3 zum SubmD enthält die öffentliche Ausschreibung Angaben betreffend die Anschrift und Frist für das Einreichen der Angebote und Anträge auf Teilnahme (siehe auch Ziff. 2 des Anhangs 4 zum SubmD), und Ziff. 8 des Anhangs 5 zum SubmD bestimmt, dass die Ausschreibungsunterlagen Ort und Zeitpunkt für die Eingabe des Angebots nennen müssen. 1.2. Ziff.