Diese Formulierung lässt sich nur dahingehend verstehen, dass die CE-Zertifizie- rung im Zeitpunkt der Offerteinreichung vorliegen, d.h. das Konformitätsbewertungsverfahren bereits abgeschlossen sein muss. Andernfalls hätte die Vergabebehörde auf das Aufführen des Erfordernisses der CE-Zertifizierung im Submissionstext als "Muss-Position" ohne Weiteres verzichten können bzw. müssen, denn dass die CE- Zertifizierung spätestens im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Geräts vorliegen muss, ergibt sich bereits aus den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, die zwingend sind.