Es wird nicht etwa verlangt, dass die CE-Zertifizierung spätestens bei Inbetriebnahme der Anlage vorliegen müsse, sondern die Formulierung lautet eindeutig "Anlage (...) ist CE-zertifiziert". Die entsprechende Position ist überdies als Muss-Position gekennzeichnet. Diese Formulierung lässt sich nur dahingehend verstehen, dass die CE-Zertifizie- rung im Zeitpunkt der Offerteinreichung vorliegen, d.h. das Konformitätsbewertungsverfahren bereits abgeschlossen sein muss.