1. a) Der Stadtrat Aarau begründet den Ausschluss der Beschwerdeführer damit, dass diese den Offerttext abgeändert und Streichungen vorgenommen, respektive kein Grundangebot eingereicht hätten. b) In den Ausschreibungsunterlagen ("Administrative Angaben zur Offerte") wurde unter dem Randtitel "Offertbearbeitung" ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot "Ausschreibung GIS-Aufbau und Betrieb" und die Angaben zur Offertausschreibung vollständig ausgefüllt, ohne eigene Abänderungen, Ergänzungen oder Streichungen und mit allen verlangten Unterlagen einzureichen sind. Unvollständig eingereichte Angebote würden von der Ausschreibung ausgeschlossen.