Gleiches gilt bezüglich der Beschwerdegegnerin Y. AG. Unter diesen Umständen kann die strittige Frage, wer den Entscheid, auf eine Ausschreibung der Folgeaufträge in Italien zu verzichten, tatsächlich getroffen hat, offen gelassen werden. 46 Angebotsbewertung. - Neubewertung der Angebote nach einem Rückweisungsentscheid. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Juni 2005 in Sachen R. AG gegen Gemeinderat Schinznach-Dorf. Aus den Erwägungen