Gefordert ist für die Unterstellung unter das Dekret ein Tätigsein im Kanton Aargau, hingegen fehlt die ausdrückliche Beschränkung auf die im Kanton Aargau ausgeübte Tätigkeit. Aus deren Fehlen kann nun aber nicht geschlossen werden, ein (auch) im Kanton Aargau tätiges Unternehmen unterstehe für seine gesamte Tätigkeit im Sektorenbereich, also auch für die Tätigkeit in anderen Kantonen und für das Auslandsgeschäft, dem SubmD. Ein solches Verständnis stünde in klarem Widerspruch zum Territorialitätsprinzip und zu den vorerwähnten Staatsvertrags- und Konkordatsbestimmungen.