vergeben werden, auch an den Ort bzw. das Gebiet, wo der betreffende Auftraggeber seine Tätigkeit ausübt. Aus den erwähnten Bestimmungen folgt, dass die Auslandstätigkeit schweizerischer Unternehmen im Sektorenbereich in submissionsrechtlicher Hinsicht weder dem Staatsvertragsrecht noch dem Konkordat untersteht. Die erwähnten Erlasse beschränken damit in Nachachtung des Territorialitätsprinzips ihren Anwendungsbereich ausdrücklich auf schweizerische Sachverhalte. d) § 30 Abs. 1 SubmD ist diesbezüglich weniger eindeutig formuliert.