Der Verwaltungsrat der Y. AG habe den Schlussbericht in zustimmendem Sinn zur Kenntnis genommen und sehe keinen Grund, der Z. AG für ihr weiteres Vorgehen Weisungen zu erteilen. Dieser Medienmitteilung lag ein Beschluss des Verwaltungsrates der Y. AG vom gleichen Tag zugrunde, mit dem Inhalt, von materiellen und formellen Auflagen zu Handen der Z. AG abzusehen sowie den Schlussbericht des Spezialausschusses Vergaben in Italien zu genehmigen und damit die Strategie der Z. AG in Italien zu bestätigen. Gegen diesen Beschluss richtete sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der X. AG. 230 Verwaltungsgericht 2005