Die Bewertung mit 0 Punkten erhielt in beiden Fällen nicht das jeweils teuerste eingereichte Angebot, sondern ein "fiktives" Höchstangebot, das doppelt so teuer war wie das niedrigste. Vorliegend hat die Vergabebehörde jedoch nicht ein bloss "fiktives", sondern das tatsächlich eingereichte Höchstangebot mit 0 Punkten bewertet. Die Vergabestelle hat also die ganze zur Verfügung stehende Bewertungsskala ausgenutzt. Es fällt zudem auf, dass die Preise innerhalb der Bandbreite von 73% relativ gleichmässig verteilt sind; 3 der eingereichten 9 Angebote sind mehr als 50% teurer als das niedrigste des Beschwerdeführers. Das heisst, ein eigentlicher "Ausreisser" nach oben liegt nicht vor.