Die gültigen Angebote bewegen sich innerhalb einer Preisspanne von 73%, wobei die Preisofferte des Beschwerdeführers einen deutlichen Abstand von 15% zum zweitgünstigsten Angebot aufweist. Der Mittelwert aller Angebote liegt bei Fr. 525'250.-- (= 139%). Im Gegensatz zum hier zu beurteilenden Fall bewegten sich in den erwähnten Präjudizien allerdings alle eingereichten Angebote innerhalb einer Preisspanne von 40%, d.h. innerhalb des für Baumeisterarbeiten üblichen Rahmens. Die Bewertung mit 0 Punkten erhielt in beiden Fällen nicht das jeweils teuerste eingereichte Angebot, sondern ein "fiktives" Höchstangebot, das doppelt so teuer war wie das niedrigste.