Im vorliegenden Fall geht es im Wesentlichen um die Vergabe von Tiefbauarbeiten (Flur- und Waldwegbauarbeiten, Bachöffnungen/-renaturierungen). Dem Preis kommt gemäss Ausschreibung ein Gewicht von 40% zu. Das tiefste Angebot des Beschwerdeführers erhielt das Maximum von 100 Punkten, während das um 73% teurere Höchstangebot mit 0 Punkten bewertet wurde. Die um 15% höhere Offerte der Zuschlagsempfängerinnen erhielt 80 Punkte, d.h. 4/5 des Maximums. Die gültigen Angebote bewegen sich innerhalb einer Preisspanne von 73%, wobei die Preisofferte des Beschwerdeführers einen deutlichen Abstand von 15% zum zweitgünstigsten Angebot aufweist.