methode der Parkplatz-Wegleitung des Kantons Zürich von den Planungsbehörden kritisiert wird (siehe Schlussbericht Modellvorhaben "Standortpolitik für publikumsintensive Einrichtungen" der RZU vom 14. Dezember 2004, S. 7). gg) Die von der Vorinstanz gestützt auf den Massnahmenplan und Art. 11 Abs. 3 USG vorgenommene Festlegung der Parkplatzzahl ist damit zu bestätigen. Redaktionelle Anmerkung Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 21. September 2005 (1A.125/2005) eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das Urteil vom 23. März 2005 bestätigt, soweit der vorliegende Urteilsauszug betroffen ist. 2005 Submissionen 225