Von Bedeutung für die Frage, ob eine weitere Reduktion der Parkplätze angezeigt ist, sind insbesondere die von der Anlage ausgehenden Umweltbelastungen sowie die mutmassliche Entwicklung der Immissionssituation im näheren und weiteren Untersuchungsperimeter. Schliesslich ist auch zu berücksichtigen, welche Folgen eine weitere Parkplatzreduktion auf das Verhalten der motorisierten Kunden hätte, denn auch hier gilt, dass eine Massnahme nur anzuordnen ist, wenn sie auch tatsächlich zu einer Verbesserung der Umweltsituation führt. Die Luftsituation in der Gemeinde Spreitenbach liegt im Bereich der Immissionsgrenzwerte.