des Langsamverkehrs, Mobilitätsmanagement, Parkplatzbewirtschaftung sowie Verbund-, Konkurrenz- und Mitnahmeeffekte) bereits enthalten sind. Dieser Wert entspricht nach Auffassung der Abteilung Verkehr dem reduzierten Bedarf gemäss VSS-Norm SN 640 290 (Richtlinie Parkfelder, S. 6). Insofern unterscheiden sich die VSS- Norm SN 640 290 und die Schritte 1 und 2 der Richtlinie Parkfelder bis auf geringfügige Abweichungen, welche im vorliegenden Fall allerdings nicht ins Gewicht fallen (beispielsweise die Berücksichtigung von Verlagerungseffekten), nicht (siehe Erläuterung in der Richtlinie Parkfelder, S. 6).