Der vom Verkehrsgutachter ausgewiesene Bedarf von 1'100 Parkplätzen wurde in § 14ter Abs. 5 BNO der Teiländerung "Wille" übernommen und von der Gemeindeversammlung am 18. November 2003 genehmigt. In diesem Zusammenhang ist besonders zu betonen, dass mit der Reduktion von 1'211 (Spitzenbedarf) auf 1'100 Parkplätze bereits eine namhafte Reduktion der Parkplatzzahl vollzogen wurde. Aus umweltrechtlicher Sicht ist von Bedeutung, dass die Zahl von 1'100 Parkplätzen die angestrebte Verbesserung des Modal Split zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs von 5 auf 10% bereits berücksichtigt.