nale Raumplanung [PRP], Stand 1999). In Ziffer 11 der zitierten VSS-Norm werden bezüglich Einkaufszentren Proberichtwerte festgelegt mit dem Hinweis, dass der Parkfeldbedarf durch Spezialisten zu bestimmen ist. Ein entsprechendes Verkehrsgutachten wurde erstellt. Darin wurde gestützt auf Erhebungen am Standort "Breite" an Samstagen ein Bedarf von 1'100 Parkplätzen für Kunden und Mitarbeiter ausgewiesen, wobei die Bedarfsspitze um 14 bis 15 Uhr bei 1'211 Parkplätzen lag. Der vom Verkehrsgutachter ausgewiesene Bedarf von 1'100 Parkplätzen wurde in § 14ter Abs. 5 BNO der Teiländerung "Wille" übernommen und von der Gemeindeversammlung am 18. November 2003 genehmigt.