Ersetzbarkeit des Personenwagens durch öffentliche Verkehrsmittel), der Attraktivität für Zweiräder und Fussgänger (Ziffer 13) sowie der Möglichkeiten der Mehrfachnutzung der Parkfelder reduziert (Ziffer 14); ferner ist bei der Festlegung des Angebots auch die Belastbarkeit der Umwelt zu berücksichtigen (Ziffer 16; siehe auch Empfehlungen des Baudepartements, Kommu- 2005 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 219