Eine der VSS-Norm SN 640 290 entsprechende Berechnung des Grenzbedarfs genüge den umweltschutzrechtlichen Anforderungen bei publikumsintensiven Einrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Emittenten nicht. Lege man der Berechnung der Parkplatzzahl jene Werte zugrunde, von denen der Regierungsrat beim M-Parc Oftringen ausging, dürfte die Parkplatzzahl höchsten 338 (ÖV-Güteklasse "B") bzw. 440 (ÖV-Güteklasse "C") betragen; der Regierungsrat verstosse damit auch bei Anwendung ausschliesslich aargauischer Vollzugsgrundlagen klar gegen das Prinzip der Rechts- und Lastengleichheit.