Gestützt auf § 14ter Abs. 5 BNO Teiländerung "Wille" sind in der Zone A4 zum Zweck der grösstmöglichen Verlagerung von Fahrten auf den öffentlichen Verkehr sowie zum Schutze vor den Auswirkungen des Verkehrs maximal 700 Parkplätze für Angestellte, Besucher und Kunden zugelassen; die Parkplätze der Angestellten sind zu reservieren und für Kunden nicht zugänglich zu machen; weitere maximal 190 Parkplätze müssen an Samstagen und weiteren verkaufsstarken Tagen, welche vom Gemeinderat in der Baubewilligung zu bezeichnen sind, zur Verfügung gestellt werden. Diese können entweder temporär auf dem Areal selbst oder mittels ver- 218 Verwaltungsgericht 2005