Derart pauschale Massnahmen können unter Umständen gar dem Massnahmenplan Luft widersprechen, wenn die Busse trotz maximaler Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr weitgehend leer verkehren. Im Sinne des Massnahmenplans und des Richtplanbeschlusses sind flankierend zur Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Massnahmen bezüglich der Parkplatzzahl und Parkplatzbewirtschaftung anzuordnen (siehe vorne Erw. a/cc). c) aa) Gestützt auf § 14ter Abs. 5 BNO